Eisenbahnausbildung

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Eisenbahnausbildung:

Interne Verordnung – Regulierungskontext: Verordnung vom 7. Mai 2015 – Konsolidierte Fassung vom 10. August 2018 – Frankreich

TES (Essential Safety Tasks);

  • TES A: Manöversignale und andere Verkehrsmanagementanlagen;
  • TES B: Gewährleistung des Schienenverkehrsdienstes;
  • TES C: Leitung der Ausführung von Arbeiten an der Eisenbahninfrastruktur, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, und Gewährleistung der Sicherheit des Betriebs im Arbeitsbereich und seiner Umgebung während des Betriebs;
  • TES D: Eingriffe in kritische Komponenten der Eisenbahninfrastruktur, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben;
  • TES E: Durchführung von Tests an neuen oder geänderten Sicherheitseinrichtungen;
  • TES F: Gewährleistung des Schutzes des Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr und umgekehrt an Bahnübergängen (PN);
  • TES G: Gewährleistung der Sicherheit eines Zuges oder Konvois des Infrastrukturmanagers (IM);
  • TES H: Befehlen Sie ein Manöver;
  • TES I: Einfache Sicherheitsanlagen (ISS) nutzen (einschließlich LGV – Hochgeschwindigkeitsstrecken);
  • TES J: Anwenden der Regeln für das Bremsen und die Zusammenstellung eines Zuges oder Konvois des Infrastrukturbetreibers (IM);
  • TES K: Bremsprobe durchführen;
  • TES L: Überprüfen Sie die Konformität eines Zuges oder eines Konvois des Infrastrukturbetreibers (einschließlich MD – Gefahrstoffe/TE – Sondertransport/UTI – Intermodal Transport Unit);
  • TES M: Gewährleisten Sie die Ansage von Zügen, wenn kein automatisches Ansagegerät vorhanden ist.

TSAE (Security Tasks Other than Essential)

  • Zugangsbedingungen zum National Rail Network (RFN) – Hintere Signalisierung der Züge;
  • Sicherheitscontroller – Unternehmensreferent – Sicherheitsexperte – Manager;
  • Eisenbahnrisiken - Personensicherheit;
  • Schienensignale (einschließlich Hochgeschwindigkeitsstrecke (LGV);
  • Elektrische Risiken im Eisenbahnsektor (C0 - CH1/CB1 - CH3/CB3 - HTI A /C/V);
  • Professionelle Gesten und Körperhaltungen.
  • Schutz des Personals online und vor Ort (PERS-Verfahren – Verfahren 9P302)

Dekret Nr. 2017-694 – Dekret vom 2. Mai 2017 über den Schutz von Arbeitnehmern, die an Schienen- oder geführten Transport- und Zahnradbahnsystemen arbeiten oder zu deren Betrieb beitragen

  • Dieses als „SECUFER-Dekret“ bekannte Dekret legt Maßnahmen fest, die geeignet sind, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer im Hinblick auf die spezifischen Risiken zu gewährleisten, die durch Tätigkeiten, insbesondere Eisenbahnaktivitäten, entstehen, wie zum Beispiel:

- Risiken im Zusammenhang mit dem Verkehr (Aufprall, Kollision, Explosion usw.);

- elektrische Risiken;

- Risiken im Zusammenhang mit technischen und eisenbahntechnischen Sicherheitsanlagen.


Es trat am 1. Januar 2018 in Kraft.


Ausgenommen Dekret – S9-Regulierungskontext und Unterabschnitt „Bauarbeiten“ – Frankreich

  • ATTX (Work Train Accompanying Agent: Aufgabe, einen Arbeitszug innerhalb und außerhalb seines Baustellenbereichs zu leiten und seine sichere Rückkehr zu gewährleisten) – S9A1;
  • RZT (Works Zone Manager) – RSO (Operational Safety Representative) – RELF (Line Operations Manager Für den Zugverkehr gesperrt);
  • P1-P2-P3 (Fahren einer Rangierlok und eines Zweiwege-Lastkraftwagens) P1 (Anhängen des Wagens) – P2 (Einleiten eines Manövers) – P3 cFahren der Eisenbahnmaschine);
  • VT (Technischer Besucher) der Flotte von Schienenfahrzeugen. ;
  • ASP (Personalsicherheitsagent);
  • Agent LAM (Lkw Auto-Moteur);
  • Arbeitsabschluss-Dienstleister (Installation eines DSH-Shuntage-Geräts Blockierung eines Signalschalters);
  • PN-Dienstleister (Level Crossing);
  • ATTX-Linie für den Zugverkehr gesperrt – S9A3;
  • Führen und Bedienen von Eisenbahnarbeitsmaschinen: Stopfmaschine, Richtmaschine, Draisine, Korb, Hebemaschine usw. ;
  • Fahrleitungsagent - Percher - HMT 1/2/3.

Carrers dels Avellaners, Encamp 200 n. Chr. (Andorra)

Telefon: 33(0)6.22.19.29.76

Email: info@jbrailservices.com

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